Hermersberg. 28 Cent pro gewichtetem Quadratmeter müssen die Beitragszahler in Hermersberg als wiederkehrenden Beitrag für den Straßenausbau bezahlen. Abgerechnet werden die Straßenbaumaßnahmen der Jahre 2019 bis 2021 und es werden die Vorausleistungen für den in diesem Jahr geplanten Straßenausbau erhoben.

Es gibt einige Veränderungen für die Beitragszahler: Die Gemeinde Hermersberg hat ihre Ausbaubeitragssatzung an die aktuelle Rechtssprechung angepasst. Die neue Satzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Wesentliche Veränderungen waren, dass die Ausbautiefe auf 40 Meter bei einem Grundstück begrenzt ist und dass es nun eine sogenannte Verschonungsregel gibt. Das bedeutet konkret: Wer Grundstücke in den Straßen „Grasdelle“, „Zur Fliegerwiese“, und im neuen Teil der Straßen „In den Dorfwiesen und „Am Tauhübel“ hat, zahlt wegen dieser Veränderung noch keine wiederkehrenden Beiträge.
Weniger Flächen

als BerechnungsgrundlageZuvor war auf diese Verschonungsregel verzichtet worden. Dass sie nun angewendet wird und die Tiefenbegrenzung greift, hat zur Folge, dass es 100.000 Quadratmeter weniger Fläche gibt, für die wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Für die Eigentümer der verbleibenden beitragspflichtigen Flächen bedeutet das, dass der zu zahlende Beitrag pro Quadratmeter steigt.

In diesem Jahr baut die Gemeinde die Straße „Am Taubhübel“ aus. 70 Prozent der erwarteten Kosten werden als Vorausleistung erhoben. Das sind unterm Strich 139.400 Euro. Macht 20 Cent pro gewichtetem Quadratmeter für die Beitragszahler. Dazu kommt für das Jahr 2019 eine Rückerstattung in Höhe von vier Cent pro Quadratmeter. Zwölf Cent pro Quadratmeter müssen für das Jahr 2020 nachgezahlt werden.

Das ergibt unterm Strich den jetzt geforderten Betrag von 28 Cent pro einem gewichtetem Quadratmeter Fläche.

Quelle: Die Rheinpfalz Pirmasenser Rundschau - Nr. 71